Lohnt es sich einen Drucker zu leasen?
Die Preise auf dem Markt, für die ein herkömmlicher guter Drucker, zum Beispiel von Brother mit entsprechenden Brother Druckerpatronen, zu haben ist, rechtfertigen einen Leasingkauf in der Regel nicht. Ein Leasingkauf ist eine Art von Mietvertrag, eine Nutzungsüberlassung für einen längeren Zeitraum, zugunsten des Verleihenden. Die Kosten sind, über einen längeren Zeitraum gerechnet höher, als wenn der Unternehmer das Gerät selbst kaufen würde, doch für einen Leasingvertrag sind gemeinhin andere Perspektiven wichtiger.
Während man nämlich nur die relativ günstigen Leasinggebühren zahlt, ganz so, als ob man das Gerät durch einen Kredit mit langen Laufzeiten finanziert hätte, steht einem auch der Service des Leasingunternehmens zur Verfügung. Für Ersatz und Reparatur bei einer Panne ist so gesorgt. In manchen Fällen werden die zusätzlichen Leistungen, die neben der Bereitstellung des Gerätes erbracht werden, aber separat berechnet.
Ein weiterer Vorteil des Leasings ist, dass derjenige, der ein Gerät geleast hat, dieses, nach Ablauf einer gewissen Frist, sozusagen abzüglich der Nutzung, günstig käuflich erwerben kann. In der Mehrzahl der Fälle nehmen die Unternehmen jedoch einen anderen Aspekt des Leasings wahr, nämlich den Ersatz der alten Generation des Gerätes durch ein, vorzugsweise modifiziertes, Neues. So bleibt ein Betrieb immer auf dem neusten Stand der Technik, was natürlich einen erheblichen Wettbewerbsvorteil bedeuten kann. Die Leasinggeber sind gewöhnlich regelrechte Leasingunternehmen, können aber Institutionen sein, die mit den wirtschaftlichen Interessen des Herstellers verbunden sind. Ob ein Leasingvertrag für ein Objekt oder ein Gerät abgeschlossen werden kann, kommt auf die Bonität des Leasingnehmers und die Wirtschaftlichkeit des Vertrages an. Nicht für alle Objekte und Geräte können Leasingverträge abgeschlossen werden. Sind die Gerätschaften technologisch veraltet oder als Gebrauchtware schwer zu verkaufen, lohnt sich ein Vertrag einfach nicht. Der Leasinggeber kann auf zusätzliche Sicherheiten, wie Kautionen oder Vorauszahlungen bestehen. Auch bei Geräten, deren Anschaffungskosten sehr gering sind, kommt in der Regel kein Leasingvertrag zustande.